Nach der Wohnimmobilienrichtlinie, welche von der EU ausgearbeitet und bereits eher im Jahr in Deutschland als Gesetz festgelegt wurde, haben es junge Familien und Senioren schwerer, an einen Baukredit zu gelangen. Der Grund: die neue Richtlinie verlangt mehr Sicherheiten und vor allem, dass die Kreditnehmer ein festes Einkommen – auch und vor allem über die Kreditlaufzeit hinweg – aufweisen können. Bei wem Elternurlaub, Ausfälle, Probezeiten, Rente oder schwere Krankheiten bzw. das Ableben „dazwischen kommen“ könnten, gibt es also nicht so schnell einen Kredit. Doch statistisch lässt sich das Medienberichten zufolge nicht ganz nachweisen.
FAZ berichtet über EU-Richtlinie zu mehr Sicherheiten beim Baukredit
„In Zeiten der Niedrigzinsen bietet es sich an, in die eigenen vier Wände zu investieren. Ein neues Gesetz macht aber vielen älteren Kunden und jungen Familien einen Strich durch die Rechnung“, fasst die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Problem bereits im Juli 2016 zusammen. Schuld daran ist eine neue EU-Richtlinie, die in Deutschland – etwas strenger als in anderen Ländern – als Gesetz umgesetzt wurde. Dieses Gesetz soll das Aufkommen von Immobilienblasen und anderen nicht gesicherten Finanzierungen im Hinblick auf Neubauten verhindern. Für Renovierungen, den Ankauf von Immobilien und Sanierungen gibt es Sonderregeln. Bestehende Kredite sind nicht betroffen.
Die neue, von den Banken geforderte Achtsamkeit im Hinblick auf die Antragsteller für einen Baukredit fasst die FAZ wie folgt zusammen: „Bei älteren Kunden müssen die Banken nun mit einberechnen, dass sie vor Ablauf der Darlehenslaufzeit sterben könnten. Bei jüngeren setzen sie teilweise sehr vorsichtige Prognosen für die künftige Gehaltsentwicklung und die daraus resultierenden Rentenansprüche an.“
Bankenverbände können den Effekt nur schwer nachweisen
Das Problem lässt sich logisch nachvollziehen; durch das erhöhte Kreditaufkommen, welches sich aus der aktuellen Niedrigzinssituation ergibt, ist es aber statistisch nur schwerlich nachweisbar. Darauf deutet aktuell das Handelsblatt hin. Im Hinblick auf das Problem mit der Kreditvergabe bzw. der Kreditverwehrung bei jungen Familien und älteren Antragstellern schreibt das Blatt: „Die Crux ist, dass sich statistisch diese von den Lobbyisten vorgetragene Ungleichbehandlung kaum nachweisen lässt.
Zudem wird eine Studie des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zitiert, in der es nach Handelsblatt heißt: „Anhand der aggregierten Zahlen zur Entwicklung der Kreditbestände, wie sie die Bundesbankstatistik regelmäßig aufführt, lassen sich die schädlichen Effekte nicht unmittelbar ablesen.“ – dennoch, führt man alle Einzelfälle von abgelehnten Kreditanfragen ungeachtet der sich ausgleichenden Statistiken auf, dann wird das Problem erkennbar.
Bundesjustizminister Heiko Maas in der Rheinischen Post
Das Thema der EU-Richtlinie zur Absicherung von Baukrediten war auch ein Bestandteil eines umfangreichen Interviews, welches die Rheinische Post mit dem Bundesjustizminister Heiko Maas geführt hat. In diesem sagte der SPD-Politiker, dass es nicht sein dürfe, dass gerade ältere Bankkunden aufgrund der EU-Richtlinie nur noch schwerer an Kredite kämen. Mit dem Bundesfinanzministerium sei man deshalb schon „in guten Gesprächen“. Es sei möglich, die Umsetzung der Richtlinie noch einmal anzupassen bzw. bei den einzelnen Kriterien etwas mehr Klarheit und damit Rechtssicherheit zu schaffen.
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